Gebäude- modernisierungsgesetz 2026 (Heizungsgesetz): Änderungen und Kritik im Überblick

Autorin: Simon S.
Lesedauer: 5 Minuten
Veröffentlichungsdatum: 13.07.2026

Drei Heizungsgesetze in vier Jahren, so sieht Wärmepolitik in Deutschland derzeit aus. Nach der viel diskutierten Reform der Ampel-Regierung schreibt die schwarz-rote Koalition das Gebäudeenergiegesetz erneut um: Der Entwurf für das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) wurde im Mai 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und am 10. Juli 2026 stimmte der Bundestag zu. Die zentrale Kehrtwende ist die Streichung der 65-Prozent-Regel für erneuerbareEnergien. Doch der Entwurf hat es schwer: Vom Bundesrat über den Stromversorgern bis zu Klimaverbänden und Verfassungsrechtlern hagelt es Kritik. Dieser Beitrag zeigt, was das GModG vorsieht, warum die Debatte so hart geführt wird und wie andere Länder wie Schweden das Problem längst gelöst haben.

Das Wichtigste in Kürze

  • Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) löst das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab, Kabinettsbeschluss Mai 2026, Inkrafttreten voraussichtlich Ende 2026.
  • Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien entfällt – neue Gas- und Ölheizungen bleiben erlaubt.
  • Für neue Gas- und Ölheizungen in Bestandsbauten gilt die Bio-Treppe: steigender Anteil biogener Brennstoffe von 10 % (2029) bis 60 % (2040).
  • Breite Kritik von Bundesrat, Normenkontrollrat und Klimaverbänden – Verfassungsklage wird geprüft.
  • Schweden zeigt, wie es gehen kann: hohe CO2-Steuer, dekarbonisierte Fernwärme und flächendeckende Wärmepumpen machen das Heizen dort nahezu fossilfrei.

Vom GEG zum Gebäudemodernisierungsgesetz: Die Entwicklung im Überblick

Auch wenn die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) seit der zweiten Novelle unter dem Scholz-Kabinett stark zugenommen haben, wurde dieses bereits 2020 durch das Merkel-Kabinett verabschiedet. Es ist einzentraler Bestandteil, um die nationalen Klimaschutzziele im Gebäudesektor zu erreichen, da aus diesem Sektor nämlich 15% der Emissionen in Deutschland stammen. Durch die zweite Novelle 2023 durch die damalige Bundesregierung wurde es verpflichtend, dass Heizungen in Neubaugebieten mit 65% erneuerbaren Energieträgern betrieben werden, wobei Wärmepumpen und Fernwärme als erneuerbare-Energien-Technologien eingestuft werden. Außerdem sah das Gesetz die Ausweitung der oben beschriebenen Regelung auf neue Heizungen im Bestand vor, was zu großen Diskussionen führte. Darüber hinaus durften laut Gesetz Heizkessel ab 2045 nicht mehr mit fossilen Energieträgern beheizt werden. Zu guter Letzt wurden Kommunen zur kommunalen Wärmeplanung verpflichtet.

 

Das neue Gesetz und seine Bedeutung

Schon im Wahlkampf war klar, dass sich einige Parteien wünschten, das GEG zu reformieren. Der Reformierungsplan wurde auch in den Koalitionsvertrag der schwarz-roten Regierung aufgenommen. Im Mai 2026 hat das Kabinett demEntwurf des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) zugestimmt. Es folgten daraufhin erste Debatten im Bundestag und eine Anhörung von Experten und Expertinnen im Ausschuss für Energie und Wirtschaft. Diese äußerten teilweise massive Kritik an dem Gesetzesvorhaben, u.a. wegen der Bürokratie, der sozialenFolgen und der Praxistauglichkeit. Dazu später mehr.

 

Heizungsgesetz 2026: Diese Änderungen bringt das GModG

65-Prozent-Pflicht für erneuerbare Energien fällt weg

Dies ist der zentrale Bestandteil des neuen Heizungsgesetzes2026 und war im aktuellen Gesetz der zentrale Kritikpunkt.

Weitere Änderungen durch das neue Heizungsgesetz

Statt der 65%-Pflicht zurNutzung von erneuerbaren Energien wird eine Biotreppe, auch als wachsende „Grüngasquote“ bekannt, eingeführt werden. Dies bedeutet, dass ein steigender Anteil „grüner“ Gase und Öle für Heizkessel verwendet werden soll. Dies soll schrittweise angehoben werden, ab 2030: 15% und bis 2040: 60%. Dies soll Technologieoffenheit und hybride Lösungen fördern. Die dann dritte Novelle des Gesetzes wurde am 10. Juli 2026 vom Bundestag beschlossen. Die Wärmepumpenförderung soll aber bis mindestens 2029 weiterlaufen.

GModG-Kritik im Überblick: Diese Einwände gibt es

Die Kritik am GModG-Entwurf ist ungewöhnlich breit. Sie kommt von Naturschutzverbunden,Verfassungsrechtlern, Gewerkschaften, dem Bundesrat, Energieversorgern undvielen mehr. Hier ein Überblick.

An erster Stelle stehen Bedenken rund um den Klimaschutz, der WWF schreibt in einer Stellungnahme zumGesetzesentwurf: „Insgesamt wird der vorgelegte Entwurf den klima- und energiepolitischen Anforderungen aus Sicht des WWF Deutschland nicht gerecht.Er begünstigt entgegen den nationalen und europäischen Klimazielen erneut fossile Entscheidungen“. Da der Klimaschutz und die Herstellung von Klimaschutz im Grundgesetz steht (Artikel 20 GG), hält Prof. Dr. Remo Klinger, Fachanwalt für Verwaltungsrecht die Neuregelung für „[…] verfassungswidrig [&] europarechtswidrig,  wie er im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, dabei geht es insbesondere um die Kippung der 65%-Regel. Diese Kritik teilt auch die Klima Union ein unionsnaher Verein. Die deutsche Umwelthilfe prüft eine Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht.

Ein weiterer oft genannter Kritikpunkt ist die Verwendung von Grüngasen, so heißt es in einem gemeinsamen Positionspapier von Energieversorgern und Umweltschutzverbunden:

„Absehbar ist, dass das inländische Potenzial für Biomethan den erwartbaren Bedarf nicht decken kann, Importe aus dem europäischen Ausland werden auf dem Markt umkämpft sein. […] Gerade die Chemie- und Grundstoffindustrie benötigt langfristig nachhaltige Kohlenstoffquellen, um fossile Rohstoffe zu ersetzen und wettbewerbsfähig zu bleiben.“

Das grüne Gas wird des Weiteren dringend für die Energiewende benötigt, da es verstromt werden kann, wenn es bspw. eine Windflaute gibt, damit stabilisieren sie die Stromnetze. Wenn Kommunen Gasnetze weiterhin betreiben müssen, parallel zu Fernwärmenetzen, verursacht das Kosten, die durch Netzentgelte auf Verbraucherinnen und Verbraucher übertragen werden. Gibt es weniger Gewerbe und Personen die das Gasnutzen, steigen die Kosten für diese an. Auch die CO2-Zertifkate die benötigt werden, können in Zukunft teurer werden.

Da Mieterinnen und Mieter nicht frei über ihre Heizungsart entscheiden können, müssen sie die Kosten für den CO2 Preis zumindest 50% mittragen, daher folgt auch Kritik von Mieterschutzbunden.

Zu guter Letzt bedeutet das Gesetz jede Menge neue Bürokratie, wie sowohl Markus Staudt, Hauptgeschäftsführer beim Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie, als auch der DGB kritisieren.

So unterschiedlich die Kritikpunkte im Detail auch sind, im Kern eint sie die Sorge, dass das Gesetz weder klimapolitisch noch sozial ausgewogen ist. Der politische Druck zurNachbesserung dürfte damit in den kommenden Wochen weiter wachsen.

Praxisbeispiel Schweden: Vorbild für die Wärmewende

Während Deutschland um das dritte Heizungsgesetz in vier Jahren ringt, hat Schweden das Problem längst gelöst: Die Wärmeversorgung ist dort heute nahezu fossilfrei. Dies hat drei Ursachen. Erstens die weltweit höchste CO2-Steuer: Seit ihrer Einführung 1991 ist sie von 21 auf 134 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025 gestiegen; zum Vergleich liegt der deutsche CO2-Preisbei rund 55 Euro. Zweitens eine konsequent dekarbonisierte Fernwärme, die rund die Hälfte der schwedischen Wärmeversorgung ausmacht und überwiegend aus Biomasse und industrieller Abwärme gespeist wird. Und drittens der flächendeckende Einbau von Wärmepumpen.

Heizungsgesetz 2026: Fazit und was du jetzt tun kannst

Auch hierzulande zeichnet sich ab, wohin die Reise geht: Wenn am Ende die 65-Prozent-Pflicht oder die Grüngasquote gilt, ändert am eigentlichen Trend wenig. Deutschland gibt weiterhin rund 100 Milliarden Euro jährlich für fossile Energieimporte aus, während der Absatz von Wärmepumpen trotz aller politischen Unsicherheit stetig weiter wächst. Die Richtung steht damit längst fest, nur das Tempo wird in Berlin noch verhandelt.

Wer nicht warten möchte, bis die nächste Gesetzesnovelle steht, kann schon heute selbst ansetzen: mit einer Wärmepumpe und echtem Ökostrom statt fossiler Importe. Genau hier setzt Fairster an: 100% Ökostrom ohne Greenwashing, mit voller Preistransparenz und als gemeinnütziges Unternehmen ohne Gewinnziel. So wird die eigene Wärmewende unabhängig von politischen Zeitplänen. Hier Tarif berechnen

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