Gutes Gefühl.
Guter Preis.
Gute Energie.

Fairster – der beste Ort für gute Energie: Strom ohne Greenwashing und mit voller Transparenz!
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Die wichtigsten Antworten zur Fairster-Energie.

Damit keine Frage offen bleibt:
01.

24-Stunden-Wechsel

Der 24-Stunden-Lieferantenwechsel (LFW24) bedeutet, dass dem Verbraucher ein Wechsel des Stromlieferanten innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Mit dieser Regelung wird der Prozess für Verbraucherinnen und Verbraucher flexibler und der Anbieterwechsel leichter. Es handelt sich um eine Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/944, die von der Bundesnetzagentur beschlossen wurde.

02.

Preise

Ab dem 07.06.2025 kennen wir als Anbieter die genauen Netzentgelte in Abhängigkeit vom Zähler erst etwa zwei Wochen vor Lieferbeginn. Diese sind also abhängig vom individuell verbauten Zähler. Daher sind die Preise, die wir ausgeben, zunächst Schätzpreise - die genaue Bestätigung erfolgt, sobald es uns möglich ist.

03.

MaLo / MeLo

MaLo
Bei einer An-, Ab- oder Ummeldung ab dem 06.06.2025 ist die Angabe der MaLo-ID verpflichtend.

Erklärung: MaLo-ID steht für die Marktlokations-Identifikationsnummer. Es handelt sich um eine elfstellige Nummer, die jeden Stromzähler einer spezifischen Verbrauchsstelle wie z.B. einer Wohnung zuordnet. Die MaLo-ID ist auf Begrüßungsschreiben, Rechnungen oder im Online-Kundenbereich des Anbieters zu finden.

Sollte dir die MaLo-ID aufgrund deines Umzugs oder anderen Umständen noch nicht zur Verfügung stehen, müssen wir sie anhand der Zählernummer und Adresse beim zuständigen Netzbetreiber erfragen. In diesem Fall ist ein 24-Stunden-Wechsel nicht möglich, da sich die Bearbeitungszeit verlängert.

MeLo
Die Messlokation (MeLo) ist nichts anderes als der Zählpunkt oder die Messstelle in einer Wohnung oder einem Haus - sprich der Strom- oder Gas­zähler. Wenn du mehrere Zähler/Zählpunkte hast, dann wird jeder als eine eigene Messlokation gewertet. An jeder Messlokation wird der Zählerstand abgelesen. Anhand dieses Wertes kann folglich der Energieverbrauch der jeweiligen Verbrauchsstelle (Marktlokation) berechnet werden, der für die Abrechnung relevant ist.

Übrigens: Jede Messlokation wird weiterhin über die Zählpunktbezeichnung identifiziert, die jedem Zählpunkt einmalig vergeben wird und sich auch nicht ändert.

Ein Beispiel aus der Praxis:
Das Haus, in dem du wohnst, hat zusätzlich eine Einliegerwohnung. Somit gibt es zwei Messlokationen, die zwei Zählern entsprechen: eine „Messlokation Haus“ und eine „Messlokation Einliegerwohnung (AW)“. Und so wird der Verbrauch der „Marktlokation Haus“ (MaLo) ermittelt: MeLo Haus - MeLo AW = Verbrauch MaLo Haus.

04.

Laufzeiten

Wir bieten Verträge mit Laufzeiten bis zu 12 oder 24 Monaten an – die Laufzeit endet jedoch stets am 31.12. eines Jahres. Um unser Geschäftsmodell umzusetzen, bei dem die Verbraucherin und der Verbraucher eine Rückvergütung erhalten, müssen wir das so handhaben. Wenn du also beispielsweise im Februar einen Vertrag abschließt, kann er bis zum 31.12. des aktuellen oder des nächsten Jahres laufen. Rechtzeitig vor Ablauf bekommst du einneues Angebot für das Folgejahr. So bleibt alles planbar und transparent.

05.

Keine Zwischenhändler

Wir kaufen Strom direkt von kleinen Produzenten und geben den Preis 1:1 weiter – ohne Aufschläge durch Zwischenhändler. Das sorgt für günstigere, stabilere und ehrlichere Energiepreise.

06.

Privat- & Gewerbekundinnen und -kunden vs. RLM (Registrierende Leistungsmessung)

RLM-Kundinnen und -kunden erhalten eine monatliche Abrechnung. Privat- sowie Gewerbekundinnen und -kunden zahlen monatliche Abschläge und erhalten zum Jahresende eine Gesamtabrechnung.

07.

Wärmetarif

Wir bieten spezielle Wärmetarife an – unabhängig vom Zählertyp. Ob Ein- oder Doppeltarifzähler: Der Energiepreis bleibt gleich.

08.

Zahlungsmethode

Unsere Kundinnen und Kunden können per Banküberweisung oder SEPA-Lastschrift zahlen. Der Bankeinzug erfolgt am 20. jedes Monats. Noch kein SEPA-Mandat? Schreib uns an service@fairster.de.

09.

Netzbetreiber

Sie kümmern sich um den Transport und die Verteilung von Strom – von den Kraftwerken bis zu dir nach Hause.

10.

Zusammensetzung des Arbeitspreises / Konzessionsabgabe

Diese Abgabe wird von Versorgern an Städte und Gemeinden gezahlt – abhängig von Einwohnerzahl, Netzstruktur und Verbrauchsart.

11.

Netzentgelte (Verteilnetz)

Diese Gebühren werden an den Netzbetreiber gezahlt. Die Höhe ist gesetzlich geregelt und richtet sich u. a. nach Verbrauch und Spannungsebene.

12.

Umlagen

Diese Umlagen decken z. B. Kosten für den Netzausbau oder Klimaschutzprogramme. Sie werden über die Stromrechnung an alle Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben.

13.

KWK-Umlage

Die KWK-Umlage dient zur Deckung der Förderkosten von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen und wird auf die Netzentgelte aufgeschlagen.

14.

§19 Strom-NEV-Umlage

Diese dient der Deckung der Kosten der Netzentgelt stromintensiver Unternehmen.

15.

Offshore-Umlage

Diese dient dem Ausgleich von Einnahmeausfällen durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder verspäteten Netzanschlüssen an Offshore-Windpark-Betreiber.

16.

Messstellenbetrieb

Jeder Stromzähler wird von einem eigenen Messstellenbetreiber betreut. Dieser ist für die Datenübertragung an Netzbetreiber und Stromversorger verantwortlich.

17.

Hochtarif (HT) vs. Niedertarif (NT)

Der Stromverbrauch in Doppeltarifzählern/Zweitarifzählern kann unterschiedlich erfasst werden. So steht HT für Hochtarif, auch Tagstromtarif genannt, und NT für Niedertarif, auch Nachtstrom oder Nebentarif genannt. Dabei springt der Zähler automatisch um.

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