Autor: Simon S.
Lesedauer: 6 Minuten
Veröffentlichungsdatum: 11.06.2026
Du willst deinen Stromvertrag kündigen, weißt aber nicht genau, wie und wann? Die gute Nachricht: In den meisten Fällen musst du gar nicht selbst kündigen, das übernimmt dein neuer Anbieter für dich. Und wenn doch, ist es einfacher, als viele denken. In diesem Ratgeber erfährst du, welche Fristen gelten, wann du ein Sonderkündigungsrecht hast und welche Fehler dich bares Geld kosten können.
Das Wichtigste in Kürze
- Beim Anbieterwechsel kündigt in der Regel der neue Anbieter für dich, du musst nichts tun
- Die Kündigungsfrist steht in deinem Vertrag, nach der Mindestlaufzeit ist sie gesetzlich auf maximal einen Monat begrenzt
- Bei Preiserhöhungen und Umzug hast du ein Sonderkündigungsrecht
- Online abgeschlossene Verträge kannst du über den Kündigungsbutton auf der Website deines Anbieters kündigen
- Kündige immer in Textform und lass dir die Kündigung schriftlich bestätigen
Musst du deinen Stromvertrag überhaupt selbst kündigen?
In den meisten Fällen: nein. Wenn du den Anbieter wechselst, übernimmt der neue Stromanbieter die Kündigung bei deinem bisherigen Versorger. Das ist nicht nur bequemer, es schützt dich auch davor, dass zwischen altem und neuem Vertrag eine Lücke entsteht. Keine Sorge übrigens: In Deutschland sitzt niemand im Dunkeln. Selbst wenn etwas schiefläuft, springt automatisch die Grundversorgung ein.
Selbst kündigen solltest du nur in zwei Situationen:
1. Du hast ein Sonderkündigungsrecht zum Beispiel nach einer Preiserhöhung. Hier zählt oft jeder Tag.
2. Du ziehst um und am neuen Wohnort soll ein anderer Vertrag gelten.
Übrigens: Auch bei Fairster musst du dich um die Kündigung deines alten Vertrags nicht kümmern. Sobald du wechselst, übernehmen wir das für dich, inklusive Abstimmung mit dem Netzbetreiber.
Kündigungsfristen beim Stromvertrag: Diese Regeln gelten
Welche Frist für dich gilt, hängt von deinem Vertrag ab. Seit der Reform des Vertragsrechts gilt aber eine wichtige Grenze: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit darf sich dein Vertrag nicht mehr automatisch um ein ganzes Jahr verlängern. Stattdessen läuft er auf unbestimmte Zeit weiter und du kannst mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen.
Konkret bedeutet das:
- Während der Mindestlaufzeit: Eine ordentliche Kündigung ist erst zum Ende der Laufzeit möglich. Die genaue Frist (oft 4 bis 6 Wochen vor Laufzeitende) steht in deinem Vertrag.
- Nach der Mindestlaufzeit: Du kannst jederzeit mit einem Monat Frist kündigen.
- In der Grundversorgung: Hier gilt eine Kündigungsfrist von nur zwei Wochen, jederzeit.
Schau also zuerst in deinen Vertrag oder in die letzte Jahresabrechnung. Dort findest du Laufzeit, Kündigungsfrist und deine Vertragsnummer. Das ist alles, was du für die Kündigung brauchst.
Sonderkündigungsrecht: Wann du sofort raus kannst
Es gibt Situationen, in denen du nicht auf das Ende der Vertragslaufzeit warten musst. Die zwei wichtigsten:
1. Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter die Preise, hast du ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht (§ 41 Abs. 5 EnWG). Dein Anbieter muss dich rechtzeitig vor der Erhöhung informieren und dich auf dein Kündigungsrecht hinweisen. Du kannst dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preiserhöhung kündigen, unabhängig von Laufzeit und Kündigungsfrist.
Wichtig: Reagiere schnell. Das Sonderkündigungsrecht gilt nur bis zum Inkrafttreten der neuen Preise. Und gib in deiner Kündigung ausdrücklich an, dass du aufgrund der Preiserhöhung außerordentlich kündigst, sonst wird deine Kündigung womöglich als ordentliche Kündigung zum nächstmöglichen Termin gewertet.
2. Umzug
Beim Umzug hast du ebenfalls ein Sonderkündigungsrecht, allerdings nur, wenn dein Anbieter dich an der neuen Adresse nicht zu den gleichen Konditionen beliefern kann. Kann er das, darf er auf Vertragserfüllung bestehen. Die Kündigungsfrist beim Umzug beträgt meist sechs Wochen. Lege deiner Kündigung am besten eine Kopie der Ummeldebestätigung bei.
So kündigst du Schritt für Schritt
Wenn du selbst kündigen willst oder musst, gehst du so vor:
1. Vertragsdaten heraussuchen.
Du brauchst deine Kundennummer, die Vertragsnummer und deine Zählernummer. Letztere findest du direkt auf deinem Stromzähler oder auf der letzten Abrechnung.
2. Kündigung in Textform verfassen.
Eine E-Mail reicht rechtlich aus, ein eingeschriebener Brief gibt dir zusätzliche Sicherheit, falls es später Streit über den Zugang gibt. Nenne das gewünschte Kündigungsdatum oder kündige „zum nächstmöglichen Zeitpunkt".
3. Oder: den Kündigungsbutton nutzen.
Hast du deinen Vertrag online abgeschlossen, muss dein Anbieter dir auf seiner Website einen gut sichtbaren Kündigungsbutton anbieten (§ 312k BGB). Damit kannst du in wenigen Klicks kündigen und bekommst sofort eine elektronische Bestätigung. Der Kündigungsbutton befindet sich oft im Footer.
4. Bestätigung einfordern und aufbewahren.
Dein Anbieter muss dir den Zugang der Kündigung bestätigen. Hebe diese Bestätigung auf, bis die Schlussrechnung beglichen ist.
5. Zählerstand zum Stichtag notieren
Fotografiere deinen Zählerstand am letzten Liefertag. So kannst du die Schlussrechnung später prüfen und bist abgesichert, falls geschätzt statt abgelesen wird.
Kündigungsvorlage zum Kopieren
Bei einer außerordentlichen Kündigung ergänzt du den Grund, zum Beispiel: „Aufgrund Ihrer angekündigten Preiserhöhung zum [Datum] mache ich von meinem Sonderkündigungsrecht gemäß § 41 Abs. 5 EnWG Gebrauch und kündige außerordentlich zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung."
Die häufigsten Fehler beim Kündigen & und wie du sie vermeidest
Zu früh selbst kündigen:
Wer erst kündigt und dann einen neuen Anbieter sucht, verschenkt den größten Vorteil: die nahtlose Übernahme durch den neuen Versorger. Erst den neuen Vertrag abschließen, dann kündigen lassen.
Fristen verpassen:
Gerade beim Sonderkündigungsrecht nach Preiserhöhung ist das Zeitfenster kurz. Preisinformationen deines Anbieters also nicht ungelesen wegklicken, auch wenn sie gern unscheinbar formuliert sind.
Mündlich kündigen
Ein Anruf bei der Hotline ist keine wirksame Kündigung. Immer Textform wählen und Bestätigung verlangen.
Zählerstand vergessen
Ohne dokumentierten Zählerstand schätzt der Anbieter und Schätzungen fallen selten zu deinen Gunsten aus.
Sonderkündigung nicht als solche kennzeichnen
Schreib explizit dazu, dass du außerordentlich kündigst und warum. Sonst läuft dein Vertrag womöglich Monate länger als nötig.
Und nach der Kündigung? So findest du einen besseren Anbieter
Eine Kündigung ist immer auch eine Chance: Du kannst zu einem Anbieter wechseln, der besser zu dir passt. Worauf du achten solltest:
- Transparente Preise statt Lockangebote, die nach einem Jahr explodieren
- Faire Vertragsbedingungen: gewünschte Laufzeiten, klare Kündigungsregeln
- Echter Ökostrom: mit Herkunftsnachweisen statt Greenwashing
Bei Fairster bekommst du genau das: 100 % Ökostrom, eine vollständig transparente Preisformel und keine Gewinne, die in fremde Taschen fließen, denn wir sind gemeinnützig. Was am Jahresende übrig bleibt, geht im Fairster Original Tarif als Jahresgutschrift, dem Fairster FairShare, an unsere Kundinnen und Kunden zurück.
Und das Beste: Die Kündigung deines alten Vertrags übernehmen wir für dich.
Jetzt Tarif berechnen und einfach wechseln – wir machen den Rest.
Häufige Fragen zum Stromvertrag kündigen
Kann ich meinen Stromvertrag jederzeit kündigen?
Während der Mindestlaufzeit nur mit Sonderkündigungsrecht (z. B. bei Preiserhöhung oder Umzug). Danach kannst du mit maximal einem Monat Frist jederzeit kündigen. In der Grundversorgung gilt sogar nur eine Frist von zwei Wochen.
Wer kündigt beim Anbieterwechsel, ich oder der neue Anbieter?
In der Regel der neue Anbieter. Das ist der sicherste Weg, weil so keine Versorgungslücke entsteht. Nur bei Sonderkündigungsrecht solltest du selbst kündigen, weil es dort auf jeden Tag ankommt.
Was passiert, wenn ich kündige und keinen neuen Anbieter habe?
Du fällst automatisch in die Grundversorgung deines örtlichen Versorgers. Du sitzt also nie ohne Strom da – zahlst dort aber meist deutlich mehr als in einem regulären Tarif.
Muss mein Anbieter die Kündigung bestätigen?
Ja. Dein Anbieter ist verpflichtet, dir den Zugang der Kündigung zu bestätigen. Bewahre diese Bestätigung auf, bis die Schlussrechnung abgeschlossen ist.
Wie kündige ich, wenn ich den Vertrag online abgeschlossen habe?
Über den Kündigungsbutton, den jeder Anbieter auf seiner Website bereitstellen muss (§ 312k BGB). Damit kündigst du in wenigen Klicks und erhältst sofort eine Bestätigung.


