Autorin: Simon S.
Lesedauer: 6 Minuten
Veröffentlichungsdatum: 11.06.2026
Seit 1998 ist der deutsche Strommarkt liberalisiert. Theoretisch heißt das: freie Auswahl, fairer Wettbewerb, gute Preise. Praktisch heißt es oft: ein paar große Konzerne, viele Discount-Anbieter mit kurzer Lebensdauer – und am Ende zahlen die drauf, die es sich am wenigsten leisten können. Wie funktioniert dieser Verdrängungswettbewerb wirklich? Und wer trägt seine Kosten? Wir haben uns die Zahlen angeschaut.
Vom Monopol zur Marköffnung.
Bis 1998 war Stromversorgung in Deutschland regionale Gebietsmonopolwirtschaft. Wer in einer Stadt das Netz betrieb, verkaufte auch den Strom. Alternativen? Gab es nicht. Das Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts (EnWG) öffnete den Markt am 29. April 1998 für den Wettbewerb, in Umsetzung der EU-Binnenmarktrichtlinie.
Die Hoffnung damals: Mehr Wettbewerb gleich niedrigere Preise. Tatsächlich fielen die Haushaltsstrompreise kurzfristig: von rund 17,11 Cent pro Kilowattstunde im Jahr 1998 auf etwa 13,94 Cent im Jahr 2000, wie die Strompreisanlayse der Energie- und Wasserwirtschat zeigt.
Doch danach drehte sich der Trend. Bis 2021 stieg der Preis auf 32,16 Cent pro Kilowattstunde, im Krisenjahr 2023 erreichte er einen Spitzenwert von 45,73 Cent. Heute, im Jahresmittel 2026, liegt er bei 37 Cent, immer noch mehr als das Doppelte des Liberalisierungsstarts, wie diese aktuellen Zahlen belegen.
Wer den deutschen Strommarkt wirklich beherrscht
Auf dem Papier ist der Markt heute vielfältig. Im Durchschnitt kann ein Haushalt zwischen 139 Stromanbietern wählen, laut Bundesnetzagentur. Eine Wechselquote von rund 14 Prozent zeigt: 2024 haben 7,1 Millionen Stromkundinnen und -kunden den Anbieter gewechselt, das ist ein neues Allzeithoch.
Ein zweiter Blick zeigt aber: Die Konzentration bleibt enorm. Die fünf größten Stromerzeuger: RWE, LEAG, EnBW, Uniper und Vattenfall kommen 2024 auf einen Marktanteil von rund 55 Prozent bei der konventionellen Erzeugung.
Der E.ON/ RWE-Deal: Ein Markt teilt sich auf
2019 vollzogen E.ON und RWE einen historischen Tausch. RWE übernahm die Stromerzeugung, inklusive der Erneuerbaren-Sparte der ehemaligen Innogy. E.ON wiederum bekam den Vertrieb und die Verteilnetze. Die EU-Kommission genehmigte den Deal am 17. September 2019. Das Ergebnis: E.ON wurde mit Abstand zum größten Stromvertrieb in Europa, mit rund 50 Millionen Kundinnen und Kunden, davon rund 14 Millionen in Deutschland (Quelle: absatzwirtschaft.de).
Zehn Stadtwerke klagten dagegen vor dem Europäischen Gericht. Das Wuppertal Institut warnte 2020 vor einer „gemeinsamen Marktbeherrschung". Die Botschaft: Auch in einem liberalisierten Markt entscheiden wenige Konzerne darüber, wer was wo verkauft.
Discount-Anbieter und die Bonusfalle: Warum billig nicht günstig ist
Wo es Konzerne gibt, gibt es Herausforderer. Seit den 2010ern drängten immer mehr Discount-Anbieter mit aggressiven Preisen in den Markt. Ihr typisches Modell:
- Hoher Sofort- oder Neukundenbonus: im ersten Vertragsjahr (oft bis zu 25 Prozent Rabatt)
- Kurzfristiger Einkauf am Spotmarkt statt langfristiger Beschaffung am Terminmarkt
- Drastische Preiserhöhung nach Bonusjahr, in der Hoffnung, dass Kundinnen und Kunden aus Trägheit bleiben
Solange die Großhandelspreise stabil sind, geht die Rechnung auf. Sobald die Börse aber steigt, wie ab Herbst 2021, bricht das Geschäftsmodell zusammen. Der Strom muss nämlich dann teuer eingekauft werden und gleichzeitig müssen die Bonuszahlungen weiter geleistet werden.
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert diese Bonus-Logik seit Jahren: Vergleichsportale sortieren oft nach dem Endpreis inklusive Bonus, viele rechnen den nicht korrekt nach. Und der Preis springt oft sprunghaft an nach ein bis zwei Jahren Preisbindung
Die Pleitewelle 2021/2022: Als plötzlich der Strom weg war
Was lange als theoretisches Risiko galt, wurde Ende 2021 zur Realität. Innerhalb weniger Wochen stiegen die Großhandelspreise an der Strombörse EPEX um ein Vielfaches – und die Discount-Anbieter reihenweise aus.
Laut Bundesnetzagentur stellten 2021 mindestens 39 Energielieferanten den Vertrieb an Haushalte ein. In den Vorjahren waren es jeweils etwa 20.
Die bekanntesten Insolvenzen 2021 von Stromanbietern
- Stromio / Grünwelt Energie (Mutterkonzern Stromio GmbH): Bilanzkreiskündigung und Lieferstopp am 21./22. Dezember 2021 – mitten im Winter. Zwischen 100.000 und 400.000 Stromkundinnen und -kunden waren von einem Tag auf den anderen ohne Vertrag (Quelle: Verbraucherhilfe Stromanbieter). Es laufen verschiedene gerichtliche Verfahren, auch unter der Beteiligung von Tobias Hirt.
- Neckermann Strom AG: Insolvenzantrag im Dezember 2021. Rund 13.000 Verbraucherinnen und Verbraucher betroffen.
- immergrün & Meisterstrom (Rheinische Elektrizitäts- und Gasversorgungsgesellschaft): drastische Preiserhöhungen und Kündigungen ab Oktober 2021. Schätzungen gehen von bis zu 500.000 betroffenen Haushalten aus.
Was Betroffenen blieb: die teure Ersatzversorgung
Wer plötzlich ohne Liefervertrag dastand, fiel automatisch in die sogenannte Ersatzversorgung beim örtlichen Grundversorger (§ 38 EnWG). Für drei Monate gelten dabei oft drastisch erhöhte Tarife. In einzelnen Netzgebieten lagen die Ersatzversorgungspreise Anfang 2022 bei über 70 Cent pro Kilowattstunde, mehr als das Doppelte des regulären Strompreises.
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur registrierte einen historischen Beschwerdeansturm: von rund 19.000 Eingaben im Jahr 2019 auf 61.401 im Jahr 2023. Allein bei der vzbv gingen im ersten Halbjahr 2022 über 28.000 Beschwerden im Energiebereich ein, eine Verdreifachung gegenüber dem Vorjahr, laut Bundesnetzagentur.
Die soziale Schlagseite: Wer den Preis wirklich zahlt
Verdrängungswettbewerb klingt nach abstrakter Marktdynamik. Tatsächlich ist es eine Frage von Wärme im Wohnzimmer und Licht in der Küche. Wer wenig Einkommen hat, gibt einen viel größeren Anteil davon für Strom aus und ist damit den Marktbewegungen viel direkter ausgesetzt.
Energiearmut: Millionen Menschen betroffen
Eine offizielle deutsche Definition von Energiearmut gibt es nicht. Üblich ist die Faustregel: Wer mehr als zehn Prozent seines Nettoeinkommens für Heizung, Warmwasser und Strom ausgibt, gilt als energiearm.
Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) untersuchte das im Mai 2022 Ergebnis: Der Anteil energiearmer Personen war von 14,5 Prozent (2021) auf 25,2 Prozent (2022) gesprungen. In der unteren Mittelschicht hatte sich der Wert auf 41 Prozent verdoppelt. Energiearmut ist damit lange nicht mehr nur ein Problem ganz unten – sie reicht weit in die Mitte hinein, siehe Institut der deutschen Wirtschaft.
Stromsperren die letzte Eskalationsstufe
Wenn nichts mehr geht, wird der Strom abgedreht. Die Bundesnetzagentur erhebt diese Zahlen seit 2011. Die langfristige Entwicklung:
2024 wurden zusätzlich rund 4,6 Millionen Sperrandrohungen verschickt und rund 980.000 Sperraufträge erteilt, ein Plus von 33 Prozent gegenüber dem Vorjahr, laut Bundesnetzagentur. Das Deutsche Institut für Menschenrechte stuft Energiearmut als menschenrechtliches Problem ein.
Was Politik & Verbraucherschutz erreicht haben und was fehlt.
Während der Energiepreiskrise reagierte die Bundesregierung mit Milliardenpaketen. Die wichtigsten Maßnahmen für Stromkundinnen und -kunden:
Energiepreispauschale 300 Euro
für alle Erwerbstätigen (steuerpflichtig), 300 Euro für Rentnerinnen und Rentner, 200 Euro für Studierende.
Abschaffung der EEG-Umlage
zum 1. Juli 2022 (2021 6,5 Cent pro Kilowattstunde).
Strompreisbremse
vom 1. März 2023 (rückwirkend ab 1. Januar 2023) bis 31. Dezember 2023: 40 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs bei Privathaushalten.
Eine vierköpfige Familie mit durchschnittlichem Verbrauch wurde laut Berechnungen rund 2.000 Euro innerhalb von zwölf Monaten entlastet.
Die Strompreisbremse endete jedoch zum 31. Dezember 2023 vorzeitig, eine Folge der Haushaltskrise nach dem Karlsruher Urteil zum Klima- und Transformationsfonds. Wer auf weiteres Pufferung gehofft hatte, blieb 2024 wieder auf eigenen Beinen.
Was Verbraucherschutzverbände fordern: eine offizielle Definition von Energiearmut, ein Moratorium für Stromsperren bei Kindern und chronisch Kranken, eine gesonderte Übernahme von Energiekosten in der Grundsicherung statt einer Pauschalierung im Regelsatz und mehr Transparenz bei Bonusmodellen auf Vergleichsportalen
Was man selbst unternehmen kann gegen einen unfairen Strommarkt.
Marktstruktur lässt sich nicht in einer Mittagspause ändern. Aber jeder Verbraucher und jede Verbraucherin kann klügere Entscheidungen treffen.
Substanz vor Bonus
Man sollte nicht nur auf den Endpreis im ersten Jahr schauen, sondern sich fragen: Wird der Bonus auch in den Folgejahren gezahlt? Kauft der Anbieter langfristig am Terminmarkt ein oder kurzfristig am Spotmarkt? Hat er ein nachhaltiges Geschäftsmodell oder lebt er vom nächsten Bonusjahr?
Auf Empfehlungslisten schauen
Stiftung Warentest, Ökotest und der Bund der Energieverbraucher prüfen Stromanbieter unabhängig. Wer dort regelmäßig gut abschneidet, hat in der Regel ein solideres Modell. Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter sind dort vertreten. Insbesondere kleine Anbieter, wie Fairster werden gar nicht erwähnt.
Vertrag prüfen, Sonderkündigung kennen
Bei jeder Preiserhöhung hast du nach § 41 Absatz 5 EnWG ein Sonderkündigungsrecht. Bei Verdacht auf Insolvenz: Zählerstand sofort fotografisch dokumentieren, an den Netzbetreiber melden und die Schlichtungsstelle Energie e. V. (kostenfrei) sowie die Verbraucherzentrale einschalten.
Hilfe nutzen, wenn der Strom knapp wird.
Wer wenig Einkommen hat: Der Stromspar-Check der Caritas und des Bundesverbands der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands (eaD) ist kostenlos und spart einkommensschwachen Haushalten laut Caritas im Durchschnitt 300 Euro pro Jahr. Bei drohender Sperre besteht nach § 19 Grundversorgungsverordnung ein Anspruch auf Ratenzahlung. Heizkostenzuschuss und Wohngeld lohnen sich zu prüfen.
Unser Standpunkt: Strom ist kein Spielfeld für Glücksritter
Strom ist Daseinsvorsorge. Wenn ein Anbieter zusammenbricht, sind nicht „Kunden" abstrakt betroffen – sondern echte Menschen mit echten Kühlschränken, echten Kindern und echtem Geldbeutel. Genau deshalb haben wir Fairster anders aufgebaut.
Wir sind als gemeinnützige GmbH organisiert. Das heißt: kein Gewinnziel, keine Aktionärsboni, keine versteckten Margen. Unsere Preisformel ist offen: Stromeinkauf + Puffer + Abgaben + Verwaltungsbudget (5 % + 4,99 €) pro Monat. Wenn am Jahresende mehr übrig bleibt als nötig, kommt es als Fairster FairShare – unsere Jahresauszahlung – an dich zurück. Unser Plus ist dein Plus.
Wir machen 100 Prozent Ökostrom ohne Greenwashing-Geplänkel. Wir kaufen langfristig ein, nicht hektisch am Spotmarkt. Und wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, stillgelegte Wind- und Solarparks zurück ans Netz zu holen, statt von Lockboni zu leben.
Verdrängungswettbewerb ist keine Marktlaune. Er ist eine politische Entscheidung – darüber, wie viel Risiko Privatpersonen tragen müssen, damit Konzerne und Discounter ihre Spiele spielen können. Wir glauben: Das geht auch anders.
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